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Ratgeber · Stand 05.10.2026

24-Stunden-Sperre (Panikknopf): was sie auslöst und wann sie endet

Regeln mit Norm und Primärquelle, Angaben je Casino mit Quelle.

Methodik und Quellen →

Die 24-Stunden-Sperre ist die kürzeste Sperre, die der GlüStV 2021 kennt. Sie wird mit einem einzigen Klick auf den Panik-Button ausgelöst, ohne Rückfrage in die Sperrdatei OASIS eingetragen und endet nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021 „ohne Antrag nach Ablauf von 24 Stunden ab Betätigung der Schaltfläche“. Wer nach „24 stunden sperre aufheben“ sucht, muss also nichts beantragen. Das Verfahren für längere Sperren, mit schriftlichem Antrag, Mindestdauer und Wartefrist, beschreibt die Seite OASIS-Sperre aufheben; für die Kurzzeitsperre gilt es nicht.

Grundlage sind § 6i Abs. 3 GlüStV 2021, die FAQ des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt und die Übersicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand der Quellen 08.10.2026.

Katrin Vollmer
Katrin VollmerRedakteurin · OASIS, LUGAS und Limits · Stand 05.10.2026 ·
I

Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021

Die Pflicht zum Panik-Button steht in § 6i Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrag 2021. Sie gilt für Sportwetten, Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele im Internet. Der Anbieter muss eine „deutlich erkennbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche“ anzeigen, deren Betätigung eine sofortige kurzzeitige Sperre auslöst. Die Schaltfläche ist überall dort dauerhaft anzuzeigen, wo eine Spielteilnahme möglich ist.

Der Ablauf laut Gesetz:

  • Keine Bestätigungsabfrage. Nach der Betätigung darf der Anbieter den Spieler nicht fragen, ob er die Sperre wirklich will (Satz 7).
  • Eintragung in OASIS. Die Sperre wird wie eine reguläre Sperre in die Sperrdatei eingetragen; als Grund wird die Betätigung der Schaltfläche angegeben (Satz 3).
  • Zeitstempel. Der genaue Zeitpunkt des Klicks wird an die Sperrdatei übermittelt und dort gespeichert (Satz 4). Ab diesem Moment laufen die 24 Stunden.
  • Ende ohne Antrag. Die Sperre endet nach 24 Stunden (Satz 5).
  • Löschung nach zwei Wochen. Die personenbezogenen Daten werden innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf gelöscht, abweichend von der allgemeinen Speicherfrist (Satz 6).

Das Gesetz spricht von „Schaltfläche“, RP und GGL von „Panik-Button“, die Verbraucherzentrale (EVZ) von „Notfall-Button“, Anbieter etwa von „24h Sofortsperre“: gemeint ist dieselbe Kurzzeitsperre. Laut GGL sind alle erlaubten Anbieter zu dieser Sperrmöglichkeit verpflichtet; das RP Darmstadt nennt die Vorgehensweise „für alle in Deutschland zugelassenen Online-Glücksspielanbieter verpflichtend“.

Zweck der Regel ist laut RP Darmstadt eine „niedrigschwellige Möglichkeit eines Spielausschlusses“ im Vergleich zu einer Sperre nach §§ 8 ff., „wenn ein Spieler Auffälligkeiten bei seinem Spielverhalten bemerkt und sich vorübergehend vom Spiel ausschließen lassen möchte“. Die EVZ nennt als Anlass akuten Kontrollverlust.

II

Die Sperre endet ohne Antrag

Eine Selbst- oder Fremdsperre endet laut RP Darmstadt nie automatisch, auch nicht nach der gewählten Dauer. Die 24-Stunden-Sperre dagegen wird nach Ablauf der Frist „automatisch aufgehoben, ohne dass ein entsprechender Aufhebungsantrag gestellt werden muss“, so die Statistikseite des RP. Gerechnet wird ab dem gespeicherten Zeitstempel: Wer um 21:40 Uhr klickt, ist am Folgetag ab 21:40 Uhr nicht mehr wegen dieses Eintrags gesperrt.

Ein Antrag beim RP Darmstadt ist weder nötig noch vorgesehen. § 6i Abs. 3 verweist auf § 8 Abs. 1 und 2, § 8a Abs. 4 und § 23, nicht aber auf § 8b, der die Aufhebung regulärer Sperren regelt. Eine vorzeitige Aufhebung kennt die Vorschrift nicht. Auch der Support des Anbieters kann die Frist nach dem Wortlaut nicht verkürzen, denn das Ende ist gesetzlich an die 24 Stunden gebunden.

Nach dem Ende bleibt der Datensatz noch höchstens zwei Wochen bestehen. Laut RP Darmstadt werden „bei Kurzzeitsperren (24h-Sperre) […] die personenbezogenen Daten zwei Wochen nach Ablauf der Sperre gelöscht“. Eine Weitergabe an Auskunfteien wie die Schufa findet laut RP bei keiner Sperrart statt.

Wer prüfen will, ob nach den 24 Stunden noch ein anderer Eintrag besteht, kann beim RP eine Sperrauskunft beantragen. Wie die OASIS-Abfrage funktioniert, welches Formular nötig ist und was die Antwort enthält, steht auf der eigenen Seite. Die Auskunft nennt, ob eine Sperre besteht und wer sie eingetragen hat.

III

Versehentlich ausgelöst: Fälle aus Foren

Weil es keine Bestätigungsabfrage geben darf, wird der Button auch aus Versehen gedrückt. Die folgenden Fälle von gutefrage.net sind Einzelberichte von Spielern und Anbietern, keine amtlichen Angaben.

  • Pop-up und gedrückter Knopf. Ein Spieler erschrak über ein Fenster bei Tipico und hielt die Schaltfläche gedrückt, auf der stand: „24h Sofortsperre bitte 3sek halten“. Seine Frage: Was passiert mit Wetten, die noch laufen?
  • Keine OASIS-Eintragung ohne Verifizierung. Im selben Fall antwortete Tipico, das Konto sei noch nicht verifiziert gewesen: „Eine Eintragung in die anbieterübergreifende Sperrdatei OASIS ist daher nicht möglich.“ Die Sperre galt dann nur beim Anbieter selbst.
  • Gilt das auch in der Spielhalle? Ein anderer Nutzer schrieb: „Unabsichtlich muss ich wohl diese Sperrung verursacht haben“, und fragte, ob er die Aufhebung „manuell beantragen“ muss. Nach § 6i Abs. 3 nicht: Die Sperre endet ohne Antrag.

Zur Frage nach der Spielhalle: § 6i Abs. 3 erklärt § 8 Abs. 2 für entsprechend anwendbar, und danach dürfen gesperrte Spieler an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Eine in OASIS eingetragene Kurzzeitsperre gilt deshalb für die Dauer von 24 Stunden bei allen angeschlossenen Stellen, nicht nur beim Online-Anbieter, an dem geklickt wurde. Angeschlossen sind laut RP Darmstadt unter anderem Spielhallen, Spielbanken, Sportwettanbieter, Online-Casinos und Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche. Wer abfragen muss und welche Anbieter nicht angeschlossen sind, erklärt die Übersicht zur Sperrdatei OASIS und zur Statusabfrage.

Nicht jede ungewollte Sperre ist eine 24-Stunden-Sperre. Ein Spieler wollte sein Konto löschen, ging „in den Einstellungen auf Konto sperren“ und fand danach eine reguläre Eintragung in OASIS vor. In einem anderen Fall hieß es, bwin oder bet365 hätten den Spieler nach einer Kontoschließung bei OASIS gemeldet; danach war er auch in einer Filiale gesperrt. Solche Einträge enden nicht nach 24 Stunden, sondern nur über den Antrag beim RP Darmstadt.

IV

Unterschied zur OASIS-Sperre

Beide Sperren stehen in derselben Datei und wirken während der Laufzeit gleich. Sonst unterscheiden sie sich in fast allem (GlüStV 2021, RP Darmstadt):

Merkmal24-Stunden-SperreSelbstsperre / FremdsperreAuslöserKlick auf den Panik-Button, ohne RückfrageAntrag beim Anbieter oder beim RP DarmstadtRechtsgrundlage§ 6i Abs. 3§§ 8 bis 8bDauer24 Stunden ab KlickSelbstsperre mindestens 3 Monate (Regel 1 Jahr), Fremdsperre mindestens 1 JahrEndeautomatisch, ohne Antragnur auf schriftlichen Antrag, wirksam frühestens nach 1 Woche bzw. 1 MonatLöschung der Dateninnerhalb von 2 Wochen nach Ablauf6 Jahre nach Ablauf der Sperre (§ 23 Abs. 5)

Bei der regulären Sperre ist die gewählte Dauer nur der früheste Zeitpunkt für den Aufhebungsantrag. Wer zwei Monate beantragt, wird laut RP automatisch drei Monate gesperrt; eine Fremdsperre läuft immer mindestens ein Jahr. Welche Fristen bei drei Monaten, einem Jahr oder unbefristet gelten, erklärt die Seite zur Sperrdauer und Aufhebung Schritt für Schritt.

Bei der Datenspeicherung gibt es einen zweiten Unterschied. Für die reguläre Sperre wird die gewählte Dauer gespeichert; bei der 24-Stunden-Sperre ist dieses Feld nach § 6i Abs. 3 Satz 3 nicht anzuwenden, stattdessen wird der Zeitstempel des Klicks gespeichert. Die Kurzzeitsperre verlängert sich nicht und geht nicht in eine Selbstsperre über.

V

24 Stunden in LUGAS: keine eigene Sperre

Die Suchanfrage „lugas 24 stunden sperre“ vermischt zwei Systeme. Die Kurzzeitsperre steht in OASIS beim RP Darmstadt. LUGAS ist dagegen die Limit- und Aktivitätsdatei der GGL: Die Limitdatei zählt Einzahlungen über alle erlaubten Anbieter, die Aktivitätsdatei verhindert paralleles Spiel bei mehreren Anbietern. Eine 24-Stunden-Sperre in LUGAS nennt keine der Quellen.

Wartezeiten gibt es in LUGAS trotzdem, und sie werden oft für eine Sperre gehalten. Nach § 6h Abs. 4 wird der Status „aktiv“ fünf Minuten nach der Abmeldung beim bisherigen Anbieter entfernt; nach 30 Minuten ohne Eingabe muss der Anbieter den Spieler von sich aus abmelden. Eine Erhöhung des Einzahlungslimits greift nach § 6c Abs. 3 erst nach sieben Tagen, eine Senkung dagegen ohne Frist. Wie das Limit von 1.000 Euro im Monat im LUGAS-Konto gezählt wird und wann eine Erhöhung möglich ist, erklärt die Seite zum Einzahlungslimit.

VI

Nach dem Klick

Wer merkt, dass 24 Stunden nicht reichen, kann eine Selbstsperre beim Anbieter oder über das Online-Formular des RP Darmstadt beantragen; die Mindestdauer beträgt drei Monate. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet laut GGL unter 0800 1 37 27 00 eine kostenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht an.

Kurze Antworten

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Sperre

Kann man die 24-Stunden-Sperre aufheben?

Ein Antrag ist nicht nötig und nicht vorgesehen. Die Sperre endet nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021 ohne Antrag 24 Stunden nach dem Klick; eine vorzeitige Aufhebung kennt die Vorschrift nicht.

Wird die 24-Stunden-Sperre in OASIS eingetragen?

Ja. Sie wird in die Sperrdatei eingetragen, mit dem Grund „Betätigung der Schaltfläche“ und dem Zeitpunkt des Klicks. Laut einer Anbieterantwort auf gutefrage.net ist die Eintragung bei einem noch nicht verifizierten Konto nicht möglich.

Gilt die 24h-Sperre auch in Spielhallen und bei anderen Anbietern?

Eine in OASIS eingetragene Kurzzeitsperre gilt nach § 8 Abs. 2 GlüStV 2021 für die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen bei allen angeschlossenen Stellen, für die Dauer von 24 Stunden.

Fragt der Anbieter nach einer Bestätigung?

Nein. Nach § 6i Abs. 3 Satz 7 ist es nicht zulässig, den Spieler nach der Betätigung um eine Bestätigung zu bitten.

Wann werden die Daten gelöscht?

Laut RP Darmstadt werden die personenbezogenen Daten einer Kurzzeitsperre zwei Wochen nach Ablauf der Sperre gelöscht. Bei regulären Sperren gilt nach § 23 Abs. 5 GlüStV 2021 eine Frist von sechs Jahren nach Ablauf der Sperre (das RP Darmstadt formuliert: nach Aufhebung).

Ist die 24-Stunden-Sperre dasselbe wie eine LUGAS-Sperre?

Nein. LUGAS ist die Limit- und Aktivitätsdatei der GGL. Dort gibt es Wartefristen, etwa fünf Minuten beim Anbieterwechsel oder sieben Tage bei einer Limiterhöhung, aber keine 24-Stunden-Sperre.

Wo finde ich den Panik-Button?

Nach § 6i Abs. 3 Satz 2 muss die Schaltfläche überall dort dauerhaft angezeigt werden, wo eine Spielteilnahme möglich ist, deutlich erkennbar und eindeutig beschriftet. Bei Anbietern heißt sie etwa „24h Sofortsperre“.

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