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Ratgeber · Stand 05.10.2026

OASIS-Fremdsperre: wer sie beantragen kann und wie man widerspricht

Regeln mit Norm und Primärquelle, Angaben je Casino mit Quelle.

Methodik und Quellen →

Eine Fremdsperre ist eine Eintragung in das Spielersperrsystem OASIS, die nicht die spielende Person selbst beantragt, sondern ein Glücksspielanbieter oder ein Dritter, zum Beispiel Angehörige oder Lebenspartner. Rechtsgrundlage ist § 8a Abs. 1 GlüStV 2021, geführt wird die Datei vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für alle Bundesländer. Wie eine bestehende Sperre wieder endet, beschreibt die Seite OASIS-Sperre aufheben für Selbst- und Fremdsperren gemeinsam.

Die Seite richtet sich an Angehörige, die jemanden sperren lassen wollen, und an Spieler, die von einer Sperre erfahren, die sie nicht selbst beantragt haben. Für beide gelten dieselben Regeln aus §§ 8a und 8b GlüStV 2021 und die Angaben des RP Darmstadt, Stand der Quellen 08.10.2026.

Katrin Vollmer
Katrin VollmerRedakteurin · OASIS, LUGAS und Limits · Stand 05.10.2026 ·
I

Gründe und Antrag (§ 8a)

Anders als bei der Selbstsperre braucht eine Fremdsperre einen Sperrgrund. Nach § 8a Abs. 1 GlüStV 2021 müssen Erkenntnisse vorliegen, dass die Person

  • spielsuchtgefährdet ist,
  • überschuldet ist,
  • ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen.

Zwei Wege führen zur Eintragung. Ein Veranstalter oder Vermittler, also Spielhalle, Spielbank, Wettanbieter oder Online-Casino, trägt die Sperre ein, wenn sein Personal entsprechende Beobachtungen macht, wenn Dritte ihm etwas melden oder wenn sonstige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dritte können den Antrag nach § 8a Abs. 2 außerdem direkt beim RP Darmstadt stellen, ohne Umweg über einen Anbieter.

Für den Antrag beim RP Darmstadt gibt es das Formular „SpSF“. Laut RP sind nötig: der ausgefüllte Sperrantrag mit eigenhändiger Unterschrift, ein angekreuzter Sperrgrund mit Nachweisen dazu sowie Kopien eines Identitätsnachweises von antragstellender und zu sperrender Person. Akzeptiert werden Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass, ein Führerschein ausdrücklich nicht. Fehlt die Ausweiskopie der zu sperrenden Person, übernimmt das RP die Daten aus dem Antrag. Stimmen diese nicht mit dem Ausweis überein, greift die Sperre laut RP nicht; Tippfehler bei Name oder Geburtsdatum machen den Antrag also wirkungslos.

Welche Nachweise genügen, legt das RP nicht im Einzelnen fest. Ein Mitarbeiter einer Spielothek schrieb auf gutefrage.net, der Sperrgrund müsse glaubhaft gemacht werden, etwa mit Kontoauszügen oder Belegen über Schulden. Im Fall einer rechtlichen Betreuung reicht laut RP der Betreuerausweis. Die Fremdsperre über OASIS ist laut GGL gebührenfrei, für Anbieter fallen nach § 8c dagegen Kosten an.

II

Anhörung vor Eintragung

Eine Fremdsperre wird nicht heimlich eingetragen. § 8a Abs. 3 GlüStV 2021 schreibt vor, dass dem Spieler vor der Eintragung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird; die Gelegenheit und eine etwaige Stellungnahme werden dokumentiert. Die Anhörung entfällt laut RP nur bei Anträgen von Betreuern. Nach der Eintragung muss der Eintragende die Person nach § 8a Abs. 5 unverzüglich in Textform informieren und ihr das Verfahren zur Beendigung der Sperre erklären.

Die Frage aus einem Forum, ob man den Bruder in der OASIS-Sperrdatei „sperren lassen“ kann, „ohne das er es merkt“, beantwortet das Gesetz damit klar mit Nein. Der Bruder würde vorher angehört und danach schriftlich benachrichtigt. Die Anhörung ist zugleich die Stelle, an der die betroffene Person widersprechen kann: Sie kann darlegen, dass keiner der vier Gründe vorliegt, und Unterlagen dazu einreichen. Die Entscheidung über die Eintragung trifft der Anbieter oder das RP.

Wer von einer Sperre erfährt, ohne angehört worden zu sein, oder nicht weiß, wer sie veranlasst hat, kann beim RP eine Sperrauskunft beantragen. Sie zeigt, ob eine Sperre besteht und wer sie eingetragen hat. Was in der OASIS-Sperrdatei gespeichert wird, regelt § 23 Abs. 1: Namen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre sowie die meldende Stelle. Die Unterlagen, die zur Sperre geführt haben, dürfen ebenfalls verarbeitet werden. An Auskunfteien wie die Schufa gehen die Daten laut RP nicht.

III

Wie lange eine Fremdsperre gilt

Eine Fremdsperre läuft nach § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 mindestens ein Jahr. Die kürzere Mindestdauer von drei Monaten gibt es nur bei der Selbstsperre, weil nur die selbst beantragende Person einen abweichenden Zeitraum wählen darf. Die GGL fasst das als „Fremdsperre für 12 Monate“ zusammen, das RP Darmstadt formuliert: „Fremdsperren haben immer die Mindestdauer eines Jahres.“ Wie sich Mindestdauer, gewählte Dauer und unbefristete Sperren zueinander verhalten, zeigt die Übersicht zur Dauer der OASIS-Sperre.

Ein Spieler fragte auf gutefrage.net, was er tun könne, weil ein Bekannter ihn „für 30 Jahre“ gesperrt habe. Unabhängig von der Zahl im Antrag gilt laut RP: Bei Fremdsperren ist der Aufhebungsantrag frühestens nach Ablauf eines Jahres zu stellen. Eine Bearbeitungsfrist für den Eintragungsantrag beim RP nennen die amtlichen Quellen nicht.

Die Sperre endet auch nach dem Jahr nicht von selbst. Ohne schriftlichen Aufhebungsantrag bleibt sie bestehen, nach § 8b Abs. 1 Satz 4 GlüStV 2021 sogar dann, wenn im Sperrantrag eine Frist genannt wurde.

IV

Aufhebung einer Fremdsperre (§ 8b Abs. 4)

Die Aufhebung beantragt ausschließlich die gesperrte Person selbst, nicht die Angehörigen, die den Antrag gestellt haben, und nicht der Anbieter. Zuständig ist allein das RP Darmstadt; ein Anbieter darf den Antrag nach § 8b Abs. 2 nur weiterleiten. Nötig sind laut RP ein schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass. Ein vor Ablauf des ersten Jahres gestellter Antrag ist unwirksam und muss danach neu gestellt werden.

Danach greift das Verfahren aus § 8b Abs. 4. Das RP informiert unverzüglich den Anbieter, der die Fremdsperre eingetragen hat. Beruht die Sperre auf einer Mitteilung Dritter, werden auch diese über den Aufhebungsantrag und über die Möglichkeit eines erneuten Sperrantrags informiert. Hat ein Anbieter die Sperre eingetragen, benachrichtigt er die dritte Person; hat das RP selbst eingetragen, übernimmt das RP diese Mitteilung. So entsteht die Möglichkeit, eine Fremdsperre zu erneuern, bevor die alte endet.

Deshalb ist die Wartefrist länger als bei der Selbstsperre. Nach § 8b Abs. 3 wird die Aufhebung einer Fremdsperre frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags wirksam, bei der Selbstsperre nach einer Woche. Die Entsperrung wird der antragstellenden Person mitgeteilt. Nach der Aufhebung dürfen Anbieter laut § 8 Abs. 4 keine Boni oder Rabatte für die entsperrte Person gewähren und vorher nicht auf einen Entsperrantrag hinwirken. Die Daten sind dann für Anbieter nicht mehr sichtbar und werden nach sechs Jahren gelöscht: laut § 23 Abs. 5 GlüStV sechs Jahre nach Ablauf der Sperre, laut RP sechs Jahre nach der Aufhebung.

LUGAS ist keine Sperrdatei, sondern die Limit- und Aktivitätsdatei der GGL: Sie zählt Einzahlungen bei allen erlaubten Anbietern gegen das anbieterübergreifende LUGAS-Limit von 1.000 € pro Monat und verhindert paralleles Spielen. Eine Fremdsperre im Sinne des § 8a gibt es nur in OASIS.

V

Angehörige sperren lassen

Für Angehörige ergibt sich aus den Quellen ein klarer Ablauf: Sperrgrund auswählen, Nachweise sammeln, Formular „SpSF“ mit Unterschrift und beiden Ausweiskopien beim RP einreichen und die Daten der zu sperrenden Person genau so angeben, wie sie im Ausweis stehen. Die betroffene Person wird angehört und nach der Eintragung schriftlich informiert.

Wo die Sperre wirkt, legt § 8 GlüStV 2021 fest. Abgleichen müssen alle Anbieter, an deren Spielen Gesperrte nicht teilnehmen dürfen: laut RP Spielhallen, Spielbanken, Sportwetten, Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele, Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche und Geldspielgeräte in Gaststätten. Ausgenommen sind nach § 8 Abs. 2 unter anderem Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche und das Gewinnsparen. Abgeglichen wird laut § 8 Abs. 3 GlüStV beim Aktivschalten unmittelbar vor dem ersten Spiel, laut GGL bei der Registrierung und bei jeder Anmeldung.

Eine Antwort auf gutefrage.net zur Frage, ob man einen spielsüchtigen Freund sperren lassen kann, lautete: „Diese Oasis-Sperre gilt dann nur für Deutsche Casino Seiten“. Abgleichen müssen Anbieter, die eine Erlaubnis nach dem GlüStV haben; wer auf der Whitelist der GGL steht und was die deutsche Casino-Lizenz von einer Auslandslizenz unterscheidet, steht auf der Lizenzseite. Welche Seiten ohne Abgleich arbeiten und was das für Spieler bedeutet, behandelt die Übersicht zu Casinos ohne oasis.

Eine Sperre ersetzt keine Unterstützung für die betroffene Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet laut GGL eine kostenfreie Telefonberatung unter 0800 1 37 27 00 an, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Kurze Antworten

Häufige Fragen zur OASIS-Fremdsperre

Wer kann eine Fremdsperre beantragen?

Glücksspielanbieter auf Grund eigener Wahrnehmung oder von Meldungen sowie Dritte wie Verwandte oder Lebenspartner. Dritte können den Antrag direkt beim RP Darmstadt stellen (§ 8a Abs. 2 GlüStV 2021).

Welche Gründe braucht eine Fremdsperre?

Einen von vier Gründen nach § 8a Abs. 1: Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen oder Einsätze, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen. Der Grund muss mit Nachweisen belegt werden.

Erfährt die gesperrte Person von der Fremdsperre?

Ja. Vor der Eintragung bekommt sie Gelegenheit zur Stellungnahme (außer bei Betreuern), danach wird sie in Textform über die Sperre und das Verfahren zur Beendigung informiert.

Wie lange dauert eine Fremdsperre?

Mindestens ein Jahr. Danach endet sie nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person, nicht automatisch.

Kann man eine Fremdsperre aufheben?

Ja, frühestens nach einem Jahr per schriftlichem Antrag beim RP Darmstadt. Die Aufhebung wird frühestens einen Monat nach Eingang wirksam; Anbieter und antragstellende Dritte werden vorher informiert.

Kann man eine Fremdsperre erneuern?

Stellt die gesperrte Person einen Aufhebungsantrag, werden die Dritten, die die Sperre veranlasst haben, darüber und über die Möglichkeit eines erneuten Sperrantrags informiert (§ 8b Abs. 4).

Was kostet eine Fremdsperre?

Für Antragsteller nichts: Laut GGL ist die Fremdsperre über OASIS gebührenfrei.

Gibt es eine Fremdsperre bei LUGAS?

Nein. LUGAS ist die Limit- und Aktivitätsdatei für Einzahlungen; Fremdsperren werden nur in OASIS eingetragen.

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