
OASIS-Sperrdauer: 3 Monate, 1 Jahr oder unbefristet
Regeln mit Norm und Primärquelle, Angaben je Casino mit Quelle.
Die Dauer einer OASIS-Sperre ist keine Ablaufzeit, sondern eine Mindestfrist. Bis sie vorbei ist, darf kein Antrag auf Aufhebung gestellt werden; danach endet die Sperre trotzdem nicht von selbst. Wie der Antrag aussieht, welche Unterlagen nötig sind und wie lange das Regierungspräsidium Darmstadt dafür braucht, steht auf der Seite OASIS-Sperre aufheben; hier geht es um die Frage davor: welche Dauer gilt, welche lässt sich wählen und was passiert, wenn sie abgelaufen ist.
Die Regeln stehen in § 8a Abs. 6, § 8b und § 23 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) sowie in den Fragen und Antworten des RP Darmstadt, Stand der Quellen 07.10.2026.
Mindestdauer: Selbstsperre und Fremdsperre
Nach § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 beträgt eine Sperre mindestens ein Jahr. Davon gibt es genau eine Ausnahme: Bei einer Selbstsperre kann die Person selbst einen anderen Zeitraum beantragen, der drei Monate aber nicht unterschreiten darf. Das Gesetz regelt auch den Fall einer zu kurzen Angabe wörtlich: „Wird eine kürzere Dauer als drei Monate angegeben, gilt dies als Angabe von drei Monaten.“ Das RP Darmstadt nennt dazu ein Beispiel: Wer zwei Monate beantragt, wird für drei Monate gesperrt.
- Selbstsperre ohne Angabe: grundsätzlich ein Jahr.
- Selbstsperre mit eigener Angabe: ab drei Monaten, nach oben offen.
- Fremdsperre: immer mindestens ein Jahr, eine kürzere Frist ist nicht vorgesehen.
- 24-Stunden-Sperre per Panik-Button: endet ohne Antrag nach 24 Stunden (§ 6i GlüStV 2021).
Laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist der Antrag über OASIS gebührenfrei. Eine Fremdsperre beantragen der Anbieter oder Dritte wie Angehörige; vor der Eintragung muss die betroffene Person Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen (§ 8a Abs. 3). Für die Dauer spielt das keine Rolle: Die Mindestfrist von einem Jahr gilt unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat.
Die Frist läuft ab der Eintragung. Ein Spieler, der online fünf Jahre gewählt hatte, fragte: „Wie schnell ist diese Aktiv?“ Laut gutefrage.net antwortete ein Spielhallenbetreiber in einem anderen Fall, die Sperre sei mit der Eintragung gültig. Wer die Sperre eingetragen hat, teilt das der Person nach § 8a Abs. 5 unverzüglich in Textform mit und informiert dabei über das Verfahren zur Beendigung.
Unbefristet, 5, 10 oder 30 Jahre
Nach oben setzt das Gesetz keine Grenze. Eine Selbstsperre kann auf fünf oder zehn Jahre eingetragen werden oder ohne Enddatum, was Spieler oft „lebenslang“ oder „unbegrenzt“ nennen. Ein Spieler schrieb auf gutefrage.net, er habe bei der Online-Selbstsperre „als Mindes Sperre“ fünf Jahre ausgewählt. Ein anderer stellte nachträglich fest, dass die Spielhalle ihn zehn Jahre statt eines Jahres gesperrt hatte, „das ich erst 2033 einen Antrag stellen darf“. Eine dritte Person berichtete, ein Bekannter habe sie „für 30 Jahre“ sperren lassen.
In den Quellen (GlüStV, RP Darmstadt) ist eine unbefristete Selbstsperre nicht gesondert geregelt; welche Mindestdauer eingetragen ist, zeigt die Sperrauskunft. Wurde dagegen ausdrücklich ein längerer Zeitraum wie fünf oder zehn Jahre eingetragen, ist das die Mindestdauer, und der Antrag ist erst nach deren Ablauf zulässig. Laut RP Darmstadt gilt: Aufhebung frühestens nach der gewählten Mindestdauer.
Welche Dauer tatsächlich eingetragen ist, zeigt eine Sperrauskunft beim RP Darmstadt (Formular „SpSS“). Sie nennt, ob eine Sperre besteht und wer sie eingetragen hat. Nötig sind ein eigenhändig unterschriebener Antrag und die Kopie von Personalausweis oder Reisepass; ein Führerschein reicht nicht.
Nach Ablauf: Sperre endet nur auf Antrag
Der häufigste Irrtum bei der Sperrdauer: Viele erwarten, dass sie nach drei Monaten oder einem Jahr automatisch wieder spielen dürfen. § 8b Abs. 1 GlüStV 2021 sagt das Gegenteil: „Wird kein Antrag nach Satz 1 gestellt, endet die Sperre nicht.“ Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn bei der Beantragung eine Frist genannt wurde. Ein Spieler mit einer 99-Tage-Sperre fragte, ob er danach „wieder raus von Oasis“ sei; ohne schriftlichen Antrag bleibt er gesperrt.
Auf das Ende der Mindestdauer folgen zwei weitere Zeiträume. Erstens die gesetzliche Wartezeit nach § 8b Abs. 3: Die Aufhebung wird bei einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche und bei einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags wirksam. Bei einer Fremdsperre informiert die Behörde außerdem den eintragenden Anbieter und, wenn die Sperre auf Angaben Dritter beruht, auch diese. Zweitens die tatsächliche Bearbeitung beim RP, für die es keine gesetzliche Frist gibt.
Ein zu früh gestellter Antrag hilft nicht: Er ist laut RP Darmstadt unwirksam, wird nicht vorgemerkt und muss nach Ablauf neu gestellt werden.
Anbieter erhalten aus der OASIS-Sperrdatei nur die Antwort „gesperrt“ oder „nicht gesperrt“; welche Stellen Sperren eintragen und welche Daten das Register beim RP Darmstadt speichert, steht auf der Seite zur Sperrdatei.
Löschung sechs Jahre nach Ablauf
Mit der Aufhebung verschwindet die Sperre für Anbieter: Laut RP Darmstadt ist sie danach nicht mehr einsehbar. Gelöscht sind die Daten damit aber noch nicht. § 23 Abs. 5 GlüStV 2021 bestimmt: „Die Daten sind sechs Jahre nach Ablauf der Sperre zu löschen.“ Gespeichert sind unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre sowie die meldende Stelle (§ 23 Abs. 1).
Eine Ausnahme gilt für die 24-Stunden-Sperre: Ihre Daten werden laut § 6i GlüStV 2021 und RP Darmstadt zwei Wochen nach Ablauf gelöscht. Eine Löschung über die Datenschutz-Grundverordnung ist laut RP nicht möglich, die Aufhebung richtet sich allein nach dem Glücksspielstaatsvertrag. An Auskunfteien wie die Schufa gibt OASIS keine Daten weiter. Nach der Aufhebung gilt zudem § 8 Abs. 4: Anbieter dürfen Spielern, deren Sperre aufgehoben wurde, keine Vorteile wie Boni oder Rabatte gewähren.
Andere Fragen nach der Dauer
Nicht jede Frage nach der Dauer betrifft die Sperre. Wie lange eine Auszahlung im Casino ohne OASIS dauert, welche Limits gelten und welche Zahlungswege genutzt werden, steht auf der eigenen Seite zur Auszahlung.
Wie stark ein Limit die Dauer einer Auszahlung bestimmt, zeigt das Beispiel Sportaza: Laut casino.guru liegt das Auszahlungslimit dort bei 500 € pro Tag und 7.000 € pro Monat, AskGamblers nennt dieselben Werte. Ein Gewinn von 3.000 € wird bei diesem Tageslimit also in mindestens sechs Raten ausgezahlt, ein Betrag über 7.000 € reicht sogar in den Folgemonat hinein. Anders als die Sperrdauer ist diese Frist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Regel des Anbieters, die in dessen Geschäftsbedingungen steht und sich jederzeit ändern kann.
Eine eigene Frage ist das Geld aus der Zeit einer bestehenden Sperre. Ein Spieler schrieb, er sei in einer Spielhalle gesperrt gewesen, habe dort aber weiter spielen können, und „möchte wissen ob ich die Spieleinsätze zurückfordern kann“. Wie solche Fälle, Rückbuchungen und Anwaltswege stehen, ist unter Geld zurück vom Casino zusammengefasst, mit dem Stand 2026.

Häufige Fragen zur OASIS-Sperrdauer
Wie lange dauert eine OASIS-Sperre mindestens?
Grundsätzlich ein Jahr. Bei einer Selbstsperre ist ein abweichender Zeitraum ab drei Monaten möglich; eine Fremdsperre gilt immer mindestens ein Jahr (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021).
Kann man eine lebenslange Spielsperre aufheben?
Ja, auf schriftlichen Antrag beim RP Darmstadt. Eine unbefristete Selbstsperre ist in GlüStV und RP-FAQ nicht gesondert geregelt; welche Mindestdauer eingetragen ist und ab wann der Antrag zulässig ist, zeigt die Sperrauskunft.
Endet die Sperre automatisch nach der gewählten Dauer?
Nein. Ohne Antrag endet die Sperre nicht, auch wenn beim Sperrantrag eine Frist genannt wurde (§ 8b Abs. 1 GlüStV 2021).
Was passiert, wenn man weniger als drei Monate angibt?
Eine kürzere Angabe gilt laut Gesetz als drei Monate. Wer zwei Monate beantragt, wird laut RP Darmstadt für drei Monate gesperrt.
Wie lange dauert eine Fremdsperre?
Mindestens ein Jahr. Nach einem Aufhebungsantrag wird sie frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags wirksam beendet.
Wie lange dauert die Aufhebung nach Ablauf der Sperre?
Gesetzlich mindestens eine Woche (Selbstsperre) bzw. einen Monat (Fremdsperre) nach Eingang des Antrags. Für die Bearbeitung beim RP Darmstadt gibt es keine gesetzliche Frist.
Wann werden die Sperrdaten gelöscht?
Sechs Jahre nach Ablauf der Sperre (§ 23 Abs. 5 GlüStV 2021). Daten einer 24-Stunden-Sperre werden zwei Wochen nach Ablauf gelöscht.

Weitere Themen
Weiterlesen: verwandte Ratgeber und Themenseiten zu diesem Thema.
